Deutscher Bundestag im Reichstagsgebäude

Dem Deutschen Bundestag gehören mindestens 598 Mitglieder an. Diese Anzahl wird in nahezu allen Legislaturperioden durch Überhangmandate und die sich aus diesen ergebenden Sitzen überschritten. Die Öffentlichkeit nimmt die Arbeit des Bundestages überwiegend als Teilnahme an Plenarsitzungen wahr, da diese grundsätzlich öffentlich sind und zum Teil im Fernsehprogramm (z.B. auf Phoenix oder ARD) übertragen werden.

Sitzungssaal im Bundestag
Großer Bundestag-Sitzungssaal im Reichstag (Illustration)

Einen weitaus breiteren Raum der Arbeit eines Abgeordneten nimmt jedoch die Teilnahme an verschiedenen Ausschuss- und Fraktionssitzungen ein. Eine Parlamentswoche ist überwiegend so strukturiert, dass am Anfang die Tagungen in den Ausschüssen und Fraktionsgremien und am Ende die Plenarsitzungen stattfinden. Diese strukturierte Wocheneinteilung wird im regulären Parlamentsbetrieb allerdings nicht konsequent eingehalten. Die Abgeordnetenbüros befinden sich vorwiegend im angrenzenden Paul-Löbe-Haus sowie im Jakob-Kaiser-Haus. Der zweitgrößte dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stehende Sitzungssaal befindet sich ebenfalls in einem Nebengebäude, dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. In diesem Gebäude haben auch die Parlamentsbibliothek und der Fahrdienst ihren Sitz.

Die verschiedenen vom Deutschen Bundestag genutzten Gebäude sind durch unterirdische Gänge miteinander verbunden. Die Anzahl der Mitarbeiter des Bundestages von mehr als zweitausend Personen bezieht sich nicht alleine auf die Beschäftigten im Reichstagsgebäude, sondern schließt die in den verbundenen Häusern tätigen Arbeitnehmer mit ein. Den Parlamentariern stehen neben den Abgeordnetenbüros, unterschiedlichen Besprechungsräumen und der Bundestagsbibliothek auch Serviceeinrichtungen wie das Restaurant des Bundestages zur Verfügung. Im Hauptgebäude können sie zudem einen Andachtsraum besuchen, dessen Konzept die gemeinsame Raumnutzung für Abgeordnete unterschiedlicher Religionsgemeinschaften ermöglicht. Zu gemeinsamen Gebeten treffen sich zurzeit jedoch nur einige christliche Parlamentarier aus unterschiedlichen Konfessionen. Die Bundestagssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, ihr Besuch ist sowohl auf Einladung des örtlichen Abgeordneten als auch nach einer frühzeitigen Anmeldung für Einzelgäste möglich.

Reichstag Eingang mit Aufschrift von 1916
Aufschrift von 1916 über dem Eingang des Berliner Reichstags

Dass der Bundestag wieder in Berlin tagt, wurde 1990 entschieden. Bis zum tatsächlichen Umzug des Bundestages von Bonn an die Spree vergingen anschließend acht Jahre, da zunächst umfangreiche Umbauarbeiten und Sanierungsmaßnahmen am und im Gebäude erforderlich waren. Formal gilt der Bundestag als erste Kammer des deutschen Parlaments, während der Bundesrat die zweite Kammer darstellt. Die Mitglieder des Bundestages werden in einer Kombination aus der Verhältniswahl und einer Direktwahl vom Volk gewählt und sind dem Grundgesetz gemäß nur ihrem eigenen Gewissen verantwortet. Bei den meisten Abstimmungen gilt jedoch eine als Fraktionszwang bezeichnete Vorgabe hinsichtlich der Zustimmung oder Ablehnung von Vorlagen. Der Deutsche Bundestag stimmt üblicherweise offen und nur in rechtlich zwingend notwendigen Fällen geheim ab. Das dritte Abstimmungsmodell wird als namentliche Abstimmung bezeichnet und beinhaltet im Gegensatz zur offenen Stimmabgabe die Protokollierung, welcher Abgeordnete auf welche Weise abgestimmt hat.

Hausherr im Reichstagsgebäude ist der Bundestagspräsident. Dieser ist zugleich das zweite Staatsoberhaupt nach dem Präsidenten und vor der Bundeskanzlerin. Das Wahlamt ist vom Alterspräsidenten zu unterscheiden, bei welchem es sich um das älteste Mitglied des jeweiligen Bundestages innerhalb einer Legislaturperiode handelt. Üblicherweise einigen sich die einzelnen Parteien darauf, dass die größte Fraktion den Bundestagspräsidenten stellt.

Aktualisiert von Marco am 23. Juli 2016